Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Levenhagen

Bekanntmachung nach §27a Abs.1 VwVfG M-V

Nr.B 244  | 22.08.2016  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Der Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste (ZWAB) hat aufgrund des § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) die Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Levenhagen beantragt.

 

Vor der Entscheidung der Festsetzung ist gemäß § 122 Abs. 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung vom 01. September 2014 (GVOBl. M-V S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2015 (GVOBl. M-V S. 198, 202) durchzuführen, in dem das StALU Vorpommern gemäß § 107 Absatz 4, Satz 2 Buchstabe a LWaG die Anhörungsbehörde ist.

 

Der Entwurf der Rechtsverordnung, die Erläuterungen zur Festsetzung sowie die Detailkarten können in der Zeit vom

 

  1. August 2016 bis 29. September 2016

 

im Verwaltungssitz Poggendorf der Gemeinde Süderholz, Rakower Str. 1, 18516 Süderholz im Zimmer Z.12 (Bauamt)

montags        08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

dienstags      08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs, donnerstags     08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

freitags          08.00 bis 11.00 Uhr

 

sowie

 

im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen

im Zimmer Z1.11 (Sekretariat)

dienstags      08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs      08.30 bis 12.00 Uhr

donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr

 

und zusätzlich im Internet unter der Adresse www.stalu-vorpommern.de Unterpunkt Presse und Bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei der Gemeinde Süderholz, dem Amt Landhagen oder beim StALU Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung einzulegen, können Stellungnahmen zu dem Plan bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim StALU Vorpommern abgeben.

Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Der Erörterungstermin wird gesondert mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

Die Zustellung der Entscheidungen über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.