Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (Verbrennungsmotoranlage mit Fremdzündung für den Einsatz von Biogas)der Landwirtschaftliche Dienstleistungen & Biogas Hermannshof GmbH am Standort Bartelshagen II bei Barth, Ortsteil Hermannshof.

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 15.12.2008

Nr.B 37  | 16.12.2008  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

vom 15.12.2008 

 

Die Landwirtschaftliche Dienstleistungen & Biogas Hermannshof GmbH  beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (Verbrennungsmotoranlage mit Fremdzündung für den Einsatz von Biogas) mit einer Kapazität von 1.302 kW Feuerungswärmeleistung am Standort Bartelshagen II b. Barth, Ortsteil Hermannshof, Gemarkung Hermannshof, Flur 5, Flurstück/e 29, 30, 31 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4

Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.

 

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I 2470) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

 

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.