Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Risikogebiet „Uecker“ im Bereich Torgelow

Nr.B 237  | 18.05.2016  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Risikogebiet „Uecker“ im Bereich Torgelow

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtig aufgrund des § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Risikogebiet „Uecker“ im Bereich Torgelow.

Vor der Entscheidung der Festsetzung ist gemäß § 122 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 583) ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung vom 01. September 2014 (GVOBl. M-V S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. April 2015 (GVOBl. M-V S. 110) durchzuführen, in dem das StALU Vorpommern gemäß § 107 Absatz 4, Satz 2 Buchstabe a LWaG die Anhörungsbehörde ist.

Der Entwurf der Rechtsverordnung, die Erläuterungen zur Festsetzung, die Detailkarten sowie ein Verzeichnis der betroffenen Grundstücke können im Zeitraum vom

  1. Mai 2016 bis 27. Juni 2016

während der Dienststunden 

Mo., Mi., Do.           08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Di.                            08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Fr.                             08:00 – 12:00 Uhr

im Amt Torgelow-Ferdinandshof, im Rathaus der Stadt Torgelow, Zimmer 1.24.1,

Bahnhofstraße 2, 17358 Torgelow

und zusätzlich im Internet unter der Adresse www.stalu-vorpommern.de Unterpunkt Presse und Bekanntmachungen eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan beim Amt Torgelow-Ferdinandshof oder beim StALU Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung einzulegen, können Stellungnahmen zu dem Plan bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim StALU Vorpommern abgeben.

Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Der Erörterungstermin wird gesondert mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Zustellung der Entscheidungen über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.