Wesentliche Änderung der Biogasanlage am Standort Dersewitz durch die Fa. Biogas-Produktion Dersewitz GmbH
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Biogas-Produktion Dersewitz GmbH beabsichtigt die geänderte Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage i. V. m. einer Biogasanlage mit Gaslagerung und einer Biogasaufbereitungsanlage gem. Nr. 1.15, 1.16, 1.2.2.2 und 9.1.1.2 des Anhangs der 4. BImSchV am Standort Dersewitz, Gemarkung Dersewitz, Flur 1, Flurstücke 101/10 und 101/15 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß
§ 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 9.1.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), zuletzt geändert durch den Artikel 93 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S. 759,765) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.