Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage im Windeignungsgebiet Leyerhof/Jessin
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist und § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28.April 2015 (BGBl I S. 670) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern auf Antrag der BS Windertrag Nr. 3 GmbH & Co. KG vom 30.09.2015 bekannt.
Mit Bescheid vom 17. September 2015 wurde der BS Windertrag Nr. 3 GmbH & Co. KG die Genehmigung gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windkraftanlage und des dazugehörenden Erschließungsweges, Stellplatzes und der Kabeltrasse auf dem Betriebsgelände im Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Leyerhof – Jessin“ erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Der BS Windertrag Nr. 3 GmbH & Co.KG, Alexanderstr. 7, 10178 Berlin wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ihren Antrag vom 26.11.2014, Posteingang am 27.11.2014 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG erteilt.
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Senvion MM-100 am Standort der Stadt 18507 Grimmen entsprechend den nachstehenden baulichen Angaben und den genauen Standortangaben der unten stehenden Tabelle 1.
Bauliche Angaben:
Hersteller: Senvion
Typ: MM-100
Nabenhöhe: 100,0 m
Rotordurchmesser: 100,0 m
Gesamthöhe: 150,0 m
Nennleistung: 2,0 MW
Tabelle 1: Standortdaten der Windenergieanlagen in der Stadt Grimmen:
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswerta) |
Hochwert a) |
Jessin |
1 |
2/9 |
33368740 |
5995570 |
a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Errichtung und Betrieb des zur Anlage gehörenden Erschließungsweges, Stellplatzes und der Kabeltrasse auf dem Betriebsgelände.
Genehmigung für den Dauerbetrieb der WEA, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr, eingeschränkt durch die Festlegung von pauschalen Abschaltzeiten.
Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wird angeordnet.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Sollte innerhalb von zwei Jahren nach Erreichen der Bestandskraft der Genehmigung nicht mit der Errichtung der Windenergieanlage begonnen worden sein, erlischt die Genehmigung (§18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG).
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 03. November 2015 bis zum 16. November 2015 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund
während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 07:00 - 15:30 Uhr
Dienstag von 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag von 07:00 - 14:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Gemäß §10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt.