Amtsblatt 34-Abfallwirtschaftsplan
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Mecklenburg-Vorpommern– Information über das Beteiligungsverfahren
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Vom 31. August 2015 – V 440 –
Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Bundesländer verpflichtet, ihre Abfallwirtschaftspläne jeweils nach sechs Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben, wobei die Vorgabe zur Auswertung der Pläne seit 2012 neu im Gesetz verankert ist. Die gesetzlichen Grundlagen für den Inhalt, die Überarbeitung und das Beteiligungsverfahren finden sich in den Paragrafen 30 bis 32 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nach Auswertung des bestehenden Abfallwirtschaftsplanes 2008 M-V wurde entschieden, ihn zu überarbeiten. Die Gründe und Erwägungen, auf denen die Überarbeitung des Planes beruht, werden gemeinsam mit dem Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan veröffentlicht.
Das Kabinett hat am 4. August 2015 den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes zur Kenntnis genommen und zugestimmt, dass der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern das weitere Anhörungsverfahren durchführt.
Der Entwurf ist in der Zeit vom 1. September bis 1. Oktober 2015 öffentlich ausgelegt
- im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin,
- in den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt
- Westmecklenburg Bleicherufer 13 19053 Schwerin,
- Mittleres Mecklenburg Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock,
- Vorpommern in den Diensträumen der Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft Ossenreyerstraße 56, 2. Etage 18439 Stralsund und
- Mecklenburgische Seenplatte in den Diensträumen der Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Raum 403 Helmut-Just-Straße 4 17036 Neubrandenburg sowie
- im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern Goldberger Straße 12 18273 Güstrow.
Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten.
Im Internet ist der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes während des Beteiligungsverfahrens unter www.wm.mv-regierung.de einsehbar sowie auf den Seiten der oben genannten vier Staatlichen Ämter und des Landesamtes.
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist
- per E-Mail an r.weisz@wm.mv-regierung.de sowie
- schriftlich oder zur Niederschrift in den Behörden, in denen die öffentliche Auslegung erfolgt,
abgegeben werden.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit Ablauf des 15. Oktober 2015.
Zur besseren Übersicht wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Kapiteln zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Veränderungen und Ergänzungen zu unterbreiten.