Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Nordex N-149/5.X(STE) im Windpark Papenhagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.043/24-54 vom 08.09.2026 wurde der Fa. Windpark Wittenhagen GmbH, Am Strom 1-4, 18119 Rostock OT Warnemünde, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
I. Entscheidung
Der
Windpark Wittenhagen GmbH
Am Strom 1-4
18119 Rostock OT Warnemünde
wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ihren Antrag vom 12.06.2025, Posteingang 20.06.2025, zuletzt ergänzt am 23.07.2026, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG erteilt.
1. Genehmigungsgegenstand
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von einer WEA des Typs Nordex N-149/5.X(STE) am Standort der Gemeinde 18510 Wittenhagen, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) 04/2015 Papenhagen, entsprechend der nachstehenden Tabelle.
Bauliche Angaben
WEA-Bezeichnung: WEA 10
Typ: Nordex N-149/5.X(STE)
Nabenhöhe: 164 m
Rotordurchmesser: 149,1 m
Gesamthöhe: 238,55 m
Nennleistung: 5,7 MW
Standortdaten
|
WEA-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Ostwerta) |
Nordwert a) |
|
1 |
Glashagen |
1 |
151 |
33.370.843 |
6.002.845 |
Tabelle 1: Standortdaten a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der o. g. Windenergieanlage gehörenden Erschließungswege und Stellplätze sowie die Montage- und Kranstellflächen.
Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr, eingeschränkt durch die modifizierenden Nebenbestimmungen nach Ziffer I.2 des Genehmigungsbescheides (Schall, Schattenwurf, Artenschutz).
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- Die Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V
- Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG für die Errichtung von einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von max. 238,55 m über Grund bzw. 254,85 m über NN.
- die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach 40 i. V. m. § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V
Die Genehmigung wird nach Maßgabe der in Tabelle 2 aufgeführten Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt, soweit nicht in den Bestimmungen gem. Ziffer. I.2 eine abweichende Regelung getroffen ist. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) sowie der betreffenden Antragsunterlagen kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 03.11.2026 (erster Tag) bis 16.11.2026 (letzter Tag), wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt (Kontakt: 0385 – 588 68 000).
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 S. 3 VwVfG M-V gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Anlagen
Genehmigungsbescheid vom 08.09.2026 (PDF, 29,33 MB)
00_Inhaltsverzeichnis_neu.pdf (PDF, 1,5 MB)
Abschnitt-1_geschw.pdf (PDF, 30,89 MB)
Abschnitt-2_geschw, gek_E.pdf (PDF, 21,5 MB)
Abschnitt-3_geschw.pdf (PDF, 190,32 MB)
Abschnitt-4_geschw, gek_E2.pdf (PDF, 136,17 MB)
Abschnitt-5_geschw.pdf (PDF, 13,1 MB)
Abschnitt-7_geschw.pdf (PDF, 79,13 MB)
Abschnitt-8_geschw, gek_E.pdf (PDF, 5,43 MB)
Abschnitt-9_geschw.pdf (PDF, 44,05 MB)
Abschnitt-11_geschw.pdf (PDF, 9,17 MB)
Abschnitt-12_geschw, gek_E.pdf (PDF, 50,61 MB)
Abschnitt-13_geschw.pdf (PDF, 47,54 MB)
Abschnitt-14.pdf (PDF, 0,04 MB)
Abschnitt-16_geschw.pdf (PDF, 203,3 MB)



