Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA Löwitz West III), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 12.10.2026

Nr.B82/26  | 13.10.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die KNE Windpark Nr. 17 GmbH & Co. KG

(Sitz: Schwerin) erhielt die Genehmigung (Gez.: 70/26) mit Datum vom 20.08.2026 für oben genanntes Vorhaben.

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der KNE Windpark Nr. 17 GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162-6.0 MW mit einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 6 MW an nachfolgend genannten Standorten:

19217 Stadt Rehna

Gemarkung Falkenhagen

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WEA 11

1

4

 

33235347

5969052

WEA 12

1

10

 

33235745

5968932

               

 

erteilt.

  1. Die unter C. dieses Bescheides (d. B.) aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz gem. § 20 NatSchAG M-V für die unmittelbaren Beeinträchtigungen von 147 m² des Biotoptyps Baumhecke (BHB) sowie die mittelbare Beeinträchtigung von 3.588 m² des Biotops Strauchhecke mit Überschirmung (BHS) und von 1.974 m² des Biotops Baumhecke (BHB) wird erteilt.
  3. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in Höhe von 32.330 m² Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ) geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
  4. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter den Ziffern III.2., C.III.3., C.III.4. (ausgenommen C.III.4.19 bis C.III.4.21), C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9. und C.III.10. wird angeordnet.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die KNE Windpark Nr. 17 GmbH & Co. KG.

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 20.10.26 bis einschließlich 03.11.26 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung aller Unterlagen gemäß § 10 Abs. 8 Satz 4 BImSchG online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 und im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Löwitz West III“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung für Dritte:

 

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33