Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Erörterung im Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzonen in • Niekrenz, Gemeinde Sanitz • Fienstorf, Gemeinde Broderstorf • Hohenfelde und Neu Fienstorf, Gemeinde Thulendorf
Amtliche Bekanntmachung
des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V)
zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzonen in
- Niekrenz, Gemeinde Sanitz
- Fienstorf, Gemeinde Broderstorf
- Hohenfelde und Neu Fienstorf, Gemeinde Thulendorf
werden die berechtigten Einwendungen, welche innerhalb der gesetzten Frist vom 02.03.2026 bis 30.03.2026 (Nachlaufzeit bis 13.04.2025) erhoben wurden, in einem nicht öffentlichen Termin mündlich erörtert.
Link zu den Unterlagen: Trinkwasserschutzzone Niekrenz, Fienstorf und Hohenfelde
I.
Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV), Carl-Hopp-Straße 1, 18069 Rostock, hat mit Antrag vom 31.07.2024, zuletzt ergänzt am 28.01.2026, gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 die Änderung beziehungsweise Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete für die Wasserfassungen in den Orten Niekrenz, Fienstorf, Hohenfelde und Neu Fienstorf beantragt. Zur Gewährleistung der öffentlichen Trinkwasserversorgung auch im Havariefall oder bei einer nachteilig veränderten Grundwasserbeschaffenheit an einer der bestehenden Wasserfassungen soll der Gesamtwasserbedarf der im Verbundsystem betriebenen Standorte jederzeit sichergestellt werden. Gleichzeitig wird die Aufhebung der Unterschutzstellung der Trinkwasserschutzzonen II und III gemäß Beschluss Nr. K 48/16/82 vom 11.02.1982 für die Wasserversorgungsanlagen Sanitz (Niekrenzer Damm) und Groß Lüsewitz beantragt.
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, die bestehenden Wasserschutzgebiete auf Grundlage der §§ 51 und 52 WHG unter Berücksichtigung des aktuellen hydrologischen Kenntnisstandes und mit geändertem Flächenzuschnitt neu festzusetzen.
Dies erfolgt gemäß § 78 Abs. 2 des Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) in einem förmlichen Verwaltungsverfahren. In diesem ist eine Anhörung nach den Bestimmungen des § 73 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) mit einer Erörterung nach Abs. 6 mit Verweis auf die §§ 67, 68 (mündliche Verhandlung) durchzuführen.
Nach § 65 Abs. 1 Nr. 6 LWaKüG M-V obliegt den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt die Zuständigkeit als Anhörungsbehörde.
II.
Die Unterlagen zur Änderung beziehungsweise Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete für die Wasserfassungen in Niekrenz, Fienstorf, Hohenfelde und Neu Fienstorf lagen im Zeitraum vom 02.03.2026 bis zum 30.03.2026 in der in der Gemeinde Sanitz und im Amt Carbäk für die Gemeinden Broderstorf und Thulendorf sowie im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) in Rostock zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus waren die Unterlagen auf den jeweiligen Internetseiten der genannten Stellen digital einsehbar. Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M‑V wird für die Erörterung im Rahmen der öffentlichen beziehungsweise ortsüblichen Bekanntmachung die entsprechende Internetseite angegeben.
III.
Die angeschnittenen Themen werden nur vertieft aber nicht erweitert. Auf dieser Grundlage wurden durch den Vorhabensträger, sowie die zuständigen Fachbehörden, die schriftlichen Erwiderungen und Erläuterungen erarbeitet. Die zu behandelnden Informationen werden den Einwendern samt persönlicher Kennzahl mit der Einladung zum Erörterungstermin zugestellt.
Ergänzende schriftliche Ausführungen können mit der persönlichen Teilnahmeerklärung für den Erörterungstermin eingereicht werden.
Die Anhörungsbehörde verfasst, auch beim Ausbleiben einzelner Beteiligter, laut § 67 Abs. 1 VwVfG M-V nach mündlicher Verhandlung im pflichtgemäßen Ermessen eine Niederschrift der Erörterung zur Übergabe an die Genehmigungsbehörde.
Die Erörterung findet im Gemeindezentrum Broderstorf, Rostocker Chaussee 21,
18184 Broderstorf an den folgenden Tagen statt:
Datum I: Uhrzeit Kennzahlen
03.11.2026 08:15 – 10:00 T6_4; T6_5
T6_2
03.11.2026 10:15 – 12:15 T6_1
T6_3
T6_6
03.11.2026 13:00 – 15:00 L3_1; L3_2
L3_3
L1_1
Datum II: Uhrzeit Kennzahlen
04.11.2026 08:15 – 10:00 L6_1; L6_2;
L6_3 ;L6_4
L6_5; L6_6
04.11.2026 10:15 – 12:15 E6_1
E6_2; E6_3
04.11.2026 13:00 – 15:30 E6_6
E6_4
E6_5
gez. Lutz Klingbeil



