Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Im Anhörungsverfahren nach § 73 Abs. 6 mit Verweis auf §§ 67, 68, Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete für die Wasserfassungen Reez und Bandelstorf, Gemeinde Dummerstorf, werden die Einwendungen, die innerhalb der gesetzten Frist vom 23.05. - 20.06.2025 (Nachlaufzeit bis 04.07.2025) erhoben wurden, erörtert.

Nr.5870/WSG/13051/017/154/ 226/25I StALU MM  | 26.06.2026  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

 

Im Anhörungsverfahren nach § 73 Abs. 6 mit Verweis auf §§ 67, 68, Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete für die Wasserfassungen Reez und Bandelstorf, Gemeinde Dummerstorf, werden die Einwendungen, die innerhalb der gesetzten Frist vom 23.05. - 20.06.2025 (Nachlaufzeit bis 04.07.2025) erhoben wurden, erörtert.

 

I.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigst aufgrund eines Antrags des WWAV Warnow- Wasser- und Abwasserverband, Carl-Hopp-Straße 1, 18069 Rostock vom 04.10.2023 auf Feststellung der o.g. Wasserschutzgebiete, letztmalig ergänzt am 23.04.2025, die Festsetzung von Wasserschutzgebieten der Wasserfassungen Reez/ Bandelstorf in der Gemeinde Dummerstorf auf der Grundlage der §§ 51, 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) die bestehenden Schutzgebiete mit neuem, aktuellem hydrologischen Kenntnisstand und neuem Flächenzuschnitt festzusetzen.

Gemäß § 122 Abs. 2 und 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (LWaG) ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten in einem förmlichen Verwaltungsverfahren, welches ein Anhörungsverfahren nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) durchzuführen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist nach § 107 Abs. 4 S. 2 lit. a) LWaG Anhörungsbehörde für dieses durchzuführende Verfahren.

 

II.

Die Unterlagen zur Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete für die Wasserfassungen Reez und Bandelstorf, Gemeinde Dummerstorf waren im Zeitraum vom 23.05. - 20.06.2025 in der Gemeinde Dummerstorf und im StALU MM in Rostock analog, sowie auf der jeweiligen Internetseite digital einsehbar. Laut VwVfG M-V § 27a Ziffer (2) wird hier für die Erörterung in der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung die Internetseite angegeben.

 

   III.

 

Erörterung in der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf

 

Datum I: 23.07.2026

09:00Uhr TÖB                                             - Nr. E5_4+5

10:30 Uhr Gruppe I (WF Reez)                   - Nr. L5_1-5

13:00 Uhr Gruppe II                                    - Nr. E5_1-3

 

Datum II: 27.07.2026

09:00 Uhr Gruppe III (Reez/ Bandelstorf)   - Nr. L10_1-3 und L10_7

12:00 Uhr Gruppe IV (Bandelstorf)             - Nr. L10_8 bis 11

14:30 Uhr Gruppe V (Bandelstorf)              - Nr. L10_4-6

15:30 Uhr Gruppe VI (Bandelstorf)             - Nr. P36_1-36

 

Veröffentlicht:    https://www.stalu-mv.de/mm/Themen/Wasser-und-Boden/Neufestsetzungen-von-Wasserschutzgebieten/Trinkwasserschutzzone-Reez-%E2%80%93-Bandelstorf/

Gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG M-V können diese Einwendungen in einem nichtöffentlichen Termin mündlich erörtert werden. Die angeschnittenen Themen können nur vertieft aber nicht erweitert werden. Auf dieser Grundlage wurden durch den Vorhabensträger, sowie durch Fachbehörden, schriftliche Erwiderungen und Erläuterungen erarbeitet. Die zu behandelnden Informationen sind den Einwendern mit der Einladung zur Erörterung zugestellt worden.

Ergänzende schriftliche Ausführungen können mit der persönlichen Teilnahmeerklärung für den Erörterungstermin eingereicht werden.

Die Anhörungsbehörde verfasst, auch beim Ausbleiben einzelner Beteiligter, laut § 67 (1) VwVfG M-V nach mündlicher Verhandlung im pflichtgemäßen Ermessen eine Niederschrift der Erörterung zur Übergabe an die Genehmigungsbehörde.

 

22.06.2026 gez. Lutz Klingbeil