Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Karft

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 01.06.2026

Nr.B40/26  | 28.05.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Biogasanlage der EGW Karft GmbH & Co. KG, Alter Frachtweg 1, 19243 Wittendörp, OT Karft plant am Standort 19243 Wittendörp, OT Karft, Alter Frachtweg 1, Gemarkung Karft, Flur 2, Flurstücke 371/1, 371/2, 372/1, 372/2, 373, 374 Landkreis Ludwigslust-Parchim, folgende wesentliche Änderung an der bestehenden Biogasanlage:

  • Erhöhung der jährlichen Inputmenge von derzeit 17.500 t auf 35.000 t (täglicher Durchsatz von ca. 96 t)
  • Erhöhung der Biogasproduktion auf bis 1.200 Nm³/h Rohbiogas
  • Zuordnung Gärrestspeicher 2 und 3 (bisher Schweinzucht Karft GmbH & Co. KG) zur Biogasanlage
  • Errichtung Gärrestspeicher 4 mit gasdichter Abdeckung
  • Errichtung Annahmebehälter für flüssige, geruchsintensive Abfälle
  • Errichtung Einhausung Annahmebereich

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der Biogaslagerkapazität auf maximal 24,6 t. Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).

Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Q4/2026 vorgesehen.

Für das Ändern und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 08. Juni 2026 bis einschließlich 07. Juli 2026 ausschließlich online auf der Homepage des StALU WM:

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen

Neben der Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin. Bitte melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer 0358 588-66512 zur individuellen Terminabsprache.

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 08. Juni 2026 bis einschließlich 07. August 2026 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

unter dem Betreff: „Einwendung BGA Karft“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.