Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N149/5.7 am Standort der Gemeinde Karlsburg innerhalb des sogenannten „Altgebietes“ Karlsburg und im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlsburg „Sonderbaufläche für Wind“
Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.069/16-51 vom 14.04.2026 wurde der Fa. 36. naturwind Windpark GmbH & Co. KG, Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Entscheidungsinhalt
1.1 Auf Antrag vom 06.08.2020, geändert mit Datum vom 18.11.2022 (vollständig mit Datum vom 21.12.2022) wird der
Fa. 36. naturwind Windpark GmbH & Co. KG,
Schelfstraße 35, 19055 Schwerin
unbeschadet der Rechte Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG erteilt.
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und der Betrieb von 3 WEA des Typs Nordex N149/5.7 mit Sägezahnhinterkanten am Standort der Gemeinde Karlsburg, innerhalb des sogenannten „Altgebietes“ Karlsburg und im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlsburg „Sonderbaufläche für Wind“ entsprechend der nachstehenden Tabelle:
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnungen: WEA R1, R2 und R3 mit „Option Serrations“ bzw. Serrations (STE)
Typ: Nordex N149
Nabenhöhe: 125,4 m
Rotordurchmesser: 149,1 m
Gesamthöhe: 200,0 m
Nennleistung: 5.700 kW
Tabelle 1: Standortdaten der WEA
|
WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Gesamtbauhöhe über NN |
Koordinaten (WGS84) |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
|
|
R1 |
Zarnekow |
1 |
37 |
244,90 m |
53°59´33,5´´ Nord |
13°36´43,5´´ Ost |
33.409.009 |
5.983.594 |
|
R2 |
Zarnekow |
1 |
42 |
245,83 m |
53°59´30,4´´ Nord |
13°37´10,2´´ Ost |
33.409.493 |
5.983.490 |
|
R3 |
Zarnekow |
1 |
40/4 |
244,00 m |
53°59´20,0´´ Nord |
13°36´52,4´´ Ost |
33.409.163 |
5.983.173 |
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM Zone 33
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege und Stellplätze.
1.2 Diese Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese (§ 13 BImSchG):
- die Baugenehmigung nach § 72 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V),
- die Zustimmung zur Errichtung einer Windenergieanlage gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
- die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V)
1.4 Die „Zusammenfassende Darstellung (§ 24 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)) und begründete Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 25 UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der drei Windenergieanlagen“ in der Fassung vom 27.02.2026 zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für dieses Vorhaben, ist Bestandteil dieser Genehmigung (Anlage 1).
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen, Auflagen und einem Auflagenvorbehalt sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) sowie der betreffenden Antragsunterlagen kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 19.05.2026 bis 02.06.2026, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) sowie der betreffenden Antragsunterlagen gem. § 21a Abs. 2 Satz 4 9. BImSchV ab dem 19.05.2026 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 S. 3 VwVfG M-V gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.
Anlagen
Genehmigungsbescheid vom 14.04.2026 (PDF, 22,34 MB)
Zusammenfassende Darstellung (PDF, 0,67 MB)
Inhaltsverzeichnis (PDF, 0,45 MB)
Karten und Pläne (PDF, 37,95 MB)
Anlage und Betrieb (PDF, 6,23 MB)
Emissionen und Immission (PDF, 19,15 MB)
Messungen von Emissionen und Immissionen (PDF, 0,51 MB)
Anlagensicherheit (PDF, 0,19 MB)
Betriebseinstellung (PDF, 0,93 MB)
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (PDF, 0,57 MB)
Natur, Landschaft und Bodenschutz (PDF, 14,15 MB)
Umweltverträglichkeitsprüfung (PDF, 8,54 MB)



