Wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG der Kompostanlage Reinberg OVVD GmbH
Wesentliche Änderung zur Moderinisierung sowie Optimierung des Betriebsablaufes des Kompostwerkes Reinberg durch die OVVD GmbH
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i.V.m. § 27 UVPG und § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Wesentliche Änderung der Kompostanlage Reinberg
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 09.03.2026
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hiermit bekannt:
Der Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH wird auf Antrag vom 03.01.2022 gemäß § 16 BImSchG i.V.m. den Nummern 8.5.1 GE und 8.12.2 V des Anhangs der 4. BImSchV die Genehmigung Nr. 8.5.1GE-60.018/22-26/53a erteilt. Für das Vorhaben wurde gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil im Genehmigungsverfahren durchgeführt. Der Betrieb der Anlage unterliegt den Anforderungen des BVT-Merkblattes Abfallbehandlung.
Mit der Genehmigung wurde verfügt:
- Die wesentliche Änderung der Kompostanlage in 18519 Sundhagen OT Reinberg, Gemarkung Reinberg, Flur 1, Flurstücke 147/10; 147/9; 147/11; 155/1; 156/1; 147/12; 147/3 wird genehmigt.
- Die sofortige Vollziehung des Bescheides wird angeordnet.
- Die Genehmigung ergeht unter dem Vorbehalt, dass weitere Forderungen, die sich aus dem Betrieb der Anlage ergeben, gestellt werden können. Dies gilt insbesondre für die Anforderungen für die Geruchsbelastung sowie das Baurecht.
- Die Kosten für das Genehmigungsverfahren zur wesentlichen Änderung hat die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH, Zum Kranichmoor, 17091 Rosenow zu tragen.
Die Änderung umfasst:
BE 01 - Annahmebereich
- Fahrzeugwaage (Flachwaagesystem, Wägebereich bis 50 t, ca. 20 m x 3 m)
- Steigerung des Anlagendurchsatzes durch Erhöhung der Annahmemenge bereits genehmigter Abfälle von 20.000 t/a auf 35.000 t/a
- Rückbau eines Teilbereiches der bestehenden Garage und Rückbau der Hallensohle eines ehemaligen Garagenkomplexes und Einbindung in die in Asphaltbauweise hergestellte Verkehrsfläche
- Änderung der Parkplätze (7 Stellplätze für PKW) in Pflasterbauweise gegenüber der bisher mit Betonplatten befestigten Parkflächen
- Änderung der Verkehrsflächen in Asphaltbauweise gegenüber der bisher überwiegend mit Betonplatten befestigten Fläche
- Neubau Regenrückhaltebecken, als Löschwasserbecken mit Fassungsvolumen von ca. 1.000 m³ inkl. Entnahmestelle für Feuerwehr ausgeführt
- Neubau von vier offenen Schüttgutboxen aus Betonblocksteinwänden auf Betonsohle für Abfallannahme (L 8 m x B 10,8 m x H 3,6 m) (Kleinanlieferer Grünabfall) und Produktverkauf (L 8 m x B 6,8 m x H 3,6 m) (Kompost, Rindenmulch, Böden)
BE 02 - Betriebsbereich
- Bioabfall-Kompostierungsanlage
- Neubau Gebäudekomplex Rottehalle für die vollkommen gekapselte Kompostierung von Bioabfällen, Gliederung in:
- Annahmebereich: Hallenbauwerk ca. L 39,8 m x B 20,80 m x H (OK First) 12,0 m als erd- und eingeschossige Kalthalle mit Stahlbetonsohle
- Aufbereitungs- und Logistikhalle: baugleiches Hallenbauwerk angrenzend an Annahmebereich, ca. L 67,7 m x B 20,40 m x H (OK First) 9,5 m
- 9 luftdicht geschlossene Rottetunnel: ca. L 32 m x B 7 m x liHö 5 m in Stahlbetonbauweise, Tunnelboden = Belüftungsboden mit Belüftungsrohren, die gleichzeitig als Entwässerungsrohre dienen, Tunneldecke mit Befeuchtungsleitungen & Messtechnik
- Technikgang: Anlagentechnik im hinteren Bereich der Tunneldecke mit Wetterschutzgehäuse ca. L 66,6 m x B 13,5 m x H (OK First) 11 m, 2 Stahlbetonbecken zur Speicherung von Prozesswasser (Nutzvolumen: ca. 270 m³) und Regenwasser (Nutzvolumen: ca. 200 m³), Prozesswasserbecken mit Geruchsabdeckung (Folie) & Abluftabsaugung
- Errichtung von zwei Biofiltern zu Abluftreinigung als offene Flächenbiofilter, L 31,2 m x B 15,5 m x H 2,5 m, 2 m Schichtdicke, Sammlung des Sickerwassers über Grundleitung & Zuführung zu Prozesswasser
- Errichtung von zwei Technikcontainern (40-Fuß-Überseecontainer): an westlicher Außenwand des Rottetunnels 1 für Schaltanlage der Rotte-Verfahrenstechnik, an südlicher Außenwand der Logistikhalle mit Schaltanlage für Maschinentechnik der Aufbereitung & Leitwarte der Kompostierungsanlage
- Errichtung Förderbandtechnik im Außenbereich von Kompostierungsanlage zu Lagerhallen 2 und 3 der BE 03 für abgesiebten Frisch-/Fertigkompost
- Änderung der Verkehrsflächen in Asphaltbauweise gegenüber der bisher überwiegend mit Betonplatten befestigten Fläche
- Grünabfall-Kompostierungsanlage
- Teil-Rückbau der Fahrsilowände, Höhe ca. 3,0 m, im nördlichen Bereich zur Schaffung von ausreichend Freiraum für die Annahme, Aufbereitung und Lagerung von Grünabfällen und deren Zwischenprodukten (Grünabfall-Kompostierungsanlage bleibt im Wesentlichen unverändert)
- Änderung der Verkehrsflächen um Grünabfall-Kompostierungsanlage in Asphalt-bauweise gegenüber der bisher überwiegend mit Betonplatten befestigten Fläche
BE 03 – Produktlager
- Änderungen der Bestandshalle 1 (Biobrennstofflager):
- Errichtung von Schüttgutboxen aus Betonblocksteinwänden innerhalb der vorhandenen Halle (statisch unabhängig von Hallenwandkonstruktion)
- Änderungen der Bestandshallen 2 und 3 (Kompostlager):
- Errichtung von Schüttgutboxen aus Betonblocksteinwänden innerhalb der vorhandenen Hallen (statisch unabhängig von Hallenwandkonstruktion)
- Schaffung jeweils eines Wanddurchbruchs an der nördlichen Giebelseite für die Einführung der Förderbänder aus BE 02 (Bioabfall-Kompostierungsanlage).
Die Genehmigung schließt die erforderliche Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) mit ein.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Die nach § 24 (1) UVPG erarbeitete Zusammenfassende Darstellung kommt zu dem Schluss, dass unter der Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der Umweltauswirkungen sowie der Umsetzung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Nebenbestimmungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Zusammenfassende Darstellung befindet sich im Anhang der Genehmigung und ist Bestandteil des Genehmigungsbescheids.
Für den Bescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund zu erheben.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht M-V, Domstr. 7, 17489 Greifswald einzulegen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Auslegung des Bescheids Nr. 8.5.1GE-60.018/22-26/53a
Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung wird in der Zeit von 09.03.2026 bis einschließlich 23.03.2026 im Internet unter www.stalu-mv.de/vp im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel. 0385-588 68 000) oder schicken sie eine Email an poststelle@staluvp.mv-regierung.de.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund angefordert werden.
Bekanntmachung nach § 4 (2) IZÜV i.V.m. § 10 (8a) BImSchG
Wesentliche Änderung der Kompostanlage Reinberg
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 09.03.2026
Gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industrieanlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) i.V.m. § 10 Abs. 7, 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hiermit bekannt:
Mit dem Bescheid 8.5.1GE-60.019/26/wE/7608 vom 09.03.2026 wird der Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH auf Antrag vom 03.01.2022 und im Zusammenhang mit der Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung und Optimierung des Kompostwerk Reinberg (Genehmigungsnummer: einfügen) gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WH eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1.Art und Zweck der Gewässerbenutzung:
Erlaubnispflichtige Einleitungen von behandeltem Abwasser vom Standort des Kompostwerkes Reinberg in ein Graben 09/054 mit Vorflut zur Reinberger Bek als oberirdisches Gewässer zum Zwecke der Beseitigung.
Die Gewässerbenutzung umfasst die Einleitung von stoffstromgetrennt sowohl qualitativ als auch quantitativ behandelten Niederschlagswasser von den Flächen des Kompostwerkes Reinberg (Landkreis Vorpommern-Rügen, Gemeinde Sundhagen).
|
Von einer Gesamtfläche von |
32,147 m² (3,215 ha) |
|
|
Bei einem Bemessungsregen r10;1 |
138,3 l/s und ha |
75,6 l/s |
|
Bei einem Bemessungsregen r1d;0,01 |
10,1 l/s und ha |
637,5 m³ |
|
bei einem durchschnittlichen jährlichen Niederschlag von |
600 mm |
19.288 m³ |
2.Örtliche Lage:
|
Örtliche Lage |
Mecklenburg-Vorpommern / Vorpommern-Rügen |
|
|
|
Amt: Miltzow |
|
|
Einzugsgebiet: Teileinzugsgebiet |
Küste von Barthe bis Ryck |
9655 |
|
Grundwasserkörper: |
WP_KO_4_16 Stralsund |
|
|
Ort des Anfalls |
||
|
Gemarkung / Flur |
Gemarkung: Falkenhagen |
Flur 1 |
|
Flurstücke: |
147/10; 147/9; 147/11; 155/1; 156/1; 147/12; 147/3 |
|
|
Einleitstelle |
||
|
Gemarkung / Flur |
Gemarkung: Hinrichshagen |
Flur 1 |
|
Flurstück: |
130/1 bzw. 131/1 |
|
|
Koordinaten (EPSG-Code): |
werden später angegeben |
|
3.Umfang der Gewässerbenutzung:
Die Gesamteinleitung in den Graben 09/054 ergibt sich bei einem jährlich auftretenden 10-Minuten-Regenereigniss mit bzw. nachlaufend:
|
Nach Punkt |
qualitativ |
quantitativ |
Angeschlossene Fläche |
Einleitmenge |
|
|
3.4.1 |
unbehandelt |
direkt |
5.325 m² |
16,6 % |
73,6 l/s |
|
3.4.2 |
behandelt |
gedrosselt |
18.513 m² |
57,6 % |
1,0 l/s |
|
3.4.3 |
behandelt |
anlagebedingt gedrosselt |
8.309 m² |
25,8 % |
1,0 l/s |
|
GESAMT |
|
|
32.147 m² |
|
75,6 l/s |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
maximal am Tag |
|
|
638 m³ |
|
|
|
|
3,215 ha |
|
|
|
Bei einem angenommenen Jahresniederschlag von |
600 mm |
|
19.288 m³ |
||
|
|
davon |
PKA |
8.309 m² |
25,8 % |
4.985 m³ |
|
|
davon |
Direkt und RRB |
23.838 m² |
74,2 % |
14.303 m³ |
|
|
|
|
|
|
|
Die Gesamteinleitung in das Grundwasser ergibt sich bei Regenereignissen und erfolgt als Flächenversickerung direkt auf den jeweiligen unbefestigten Flächen selbst
|
qualitativ |
Quantitativ |
Angeschlossene Fläche |
Einleitmenge |
|
|
Bodenpassage |
direkt |
6.745 m² |
33,73 l/s |
|
|
Bodenpassage |
direkt |
18.255 m² |
91,28 l/s |
|
|
GESAMT |
|
|
24.990 m² |
|
|
|
|
|
2,5 ha |
|
|
Bei einem angenommenen Jahresniederschlag von |
600 mm |
14.994 m³ |
||
Die Erlaubnis wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Für die Erlaubnis gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund zu erheben.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht M-V, Domstr. 7, 17489 Greifswald einzulegen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Auslegung des Bescheids StALU VP 52c-8.5.1GE-60.019/26/wE/7608
Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung wird in der Zeit von 09.03.2026 bis einschließlich 23.03.2026 im Internet unter www.stalu-mv.de/vp im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel. 0385-588 68 000) oder schicken sie eine Email an poststelle@staluvp.mv-regierung.de.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund angefordert werden.



