Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage Nordex N163/6.X im WP Dambeck-Züssow
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.072/22-51 vom 03.07.2025 wurde der Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44, 15806 Zossen OT Kallinchen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
I. Entscheidung
Der Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44, 15806 Zossen OT Kallinchen wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ihren Antrag vom 03.11.2022, Posteingang 21.11.2022, formell vollständig am 20.02.2023, zuletzt ergänzt am 23.06.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG erteilt.
1. Genehmigungsgegenstand
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von einer WEA des Typs Nordex N163/6.X am Standort der Gemeinde 17506 Gribow entsprechend der nachstehenden Tabelle.
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA 01 EQ
Typ: Nordex N-163/6.X mit Serrations
Nabenhöhe: 164 m
Rotordurchmesser: 163 m
Gesamthöhe: 245,5 m
Nennleistung: 6,8 MW
WEA-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück(e) |
Ostwerta) |
Nordwert a) |
1 |
Gribow |
1 |
358 |
33.402.195 |
5.979.387 |
Tabelle 1: Standortdaten der WEA a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der o. g. Windenergieanlagen gehörenden Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung entsprechend den genehmigten Antragsunterlagen, die Bestandteil (Anlage II) des Genehmigungsbescheides sind.
Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr, eingeschränkt durch modifizierte Nebenbestimmungen.
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese (§ 13 BImSchG):
- Die Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V
- Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG für die Errichtung von einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von max. 245,5 m über Grund bzw. 274,4 m über NN.
- Naturschutzgenehmigung gemäß § 40 i. V. m. § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V und auf Antrag gem. § 74 Abs. 5 BNatSchG) i. V. m. § 45b BNatSchG
Die „Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage am Standort Gribow, Landkreis Vorpommern Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern“ (Juni 2025) zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für das Vorhaben ist Bestandteil dieser Genehmigung (Anlage I) (§§ 24 und 25 UVPG).
Die Genehmigung wird nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse http://www.stalu-mv.de/vp in der Zeit vom 19.08. bis 02.09.2025 wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung gem. § 21 a) Abs. 2 Satz 5 9. BImSchV ab dem 19.08.2025 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.