Presse/Bekanntmachungen

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21.09.2016  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Ramelow, Gemarkung Ramelow, Flur 3 - Erörterungstermin am 19.10.2016

Die GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH, Bahnhofsplatz 2 in 18292 Krakow am See, plant die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse 1 bei Ramelow, in der Gemarkung Ramelow, Flur 3, Flurstücke 9, 19 bis 29, 6 bis 10, 12 bis 17/1, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

21.09.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Veröffentlichung des Entwurfes des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2639-301 „Marienfließ“

Für das FFH-Gebiet DE 2639-301 „Marienfließ“ wurde ein Managementplan erstellt, um den günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden trockenen europäischen Heiden als natürlicher Lebensraum von gemeinschaftlicher Bedeutung zu bewahren und wiederherzustellen.

20.09.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

2 Windkraftanlagen am Standort Lalchow

19.09.2016  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Entnahme von Oberflächenwasser zur Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen aus den Gewässern der Oberen-Havel-Wasserstraße (OHW) und der Müritz-Havel-Wasserstraße (MHW)

Die Milchland Wustrow-Wesenberg GmbH, mit Betriebssitz in der Wustrower Chaussee 11 in 17255 Wesenberg, beabsichtigt zur Beregnung ihrer ackerbaulich genutzten Flächen Oberflächenwasser aus den Gewässern der Oberen-Havel-Wasserstraße (OHW) und der Müritz-Havel-Wasserstraße (MHW) zu entnehmen.

15.09.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Veröffentlichung des Entwurfes des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2334-307 „Halbinsel Reppin-Mueß“

Für das FFH-Gebiet DE 2334-307 „Halbinsel Reppin-Mueß“ wurde ein Managementplan erstellt, um den günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung zu bewahren oder ggf. wiederherzustellen.

15.09.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Veröffentlichung des Entwurfes des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2036-301 „Züsower Wald“

Für das FFH-Gebiet DE 2036-301 „Züsower Wald“ wurde ein Managementplan erstellt, um den günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung zu bewahren oder ggf. wiederherzustellen.

15.09.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Veröffentlichung des Entwurfes des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2634-301 „Schlosspark Ludwigslust“

Für das FFH-Gebiet DE 2634-301 „Schlosspark Ludwigslust“ wurde ein Managementplan erstellt, um den günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung zu bewahren oder ggf. wiederherzustellen.

12.09.2016  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

25. Neubrandenburger Kolloquium "Erneuerbare Energien: Ziele, Wege und Folgen des Überganges"

Foto: StALU MS

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veranstaltet am 20. September das nunmehr 25. Neubrandenburger Kolloquium. Auch in diesem Jubiläumsjahr werden wieder aktuelle Umweltfragen behandelt. Im Vordergrund stehen diesmal die erneuerbaren Energien und der Klimaschutz.

12.09.2016  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Verfahren über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Risikogebiet „Peene“ - Bekanntgabe des Erörterungstermins

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtig aufgrund des § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist, die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Risikogebiet „Peene“.

12.09.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Der Heide auf der Spur