Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch das StAUN Rostock
Nr.023/07
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31.08.2007
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StALU MM
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch das StAUN Rostock
Im Jahre 2000 erließen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die "Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-WRRL)“. Die EU-WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum Jahr 2015 einen „guten Zustand der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers“ zu erreichen.
Nach Abschluss der Bestandsaufnahme im Jahr 2004 legt die EU-WRRL als nächsten Termin die Erarbeitung von Maßnahmeprogrammen und Bewirtschaftungsplänen für die einzelnen Flussgebietseinheiten bis Ende 2009 fest. Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock (StAUN) erarbeitet seit 2005 für die Einzugsgebiete der berichtspflichtigen Gewässer die erforderlichen Maßnahmepläne.
Eine erfolgreiche Umsetzung der EU-WRRL kann aber nur mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit gelingen. Sauberes Wasser geht alle an und erfordert eine stärkere Einbindung von Bürgern, Interessengruppen und Nichtregierungsorganisationen.
Nach Artikel 14 der EU-WRRL ist die Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Richtlinie aktiv zu beteiligen. Aktive Beteiligung bedeutet, dass Interessierte durch die Erörterung von Problemen und durch Beiträge zur Lösung der Probleme aktiv am Planungsprozess mitwirken. Grundlage und Voraussetzung dieser Beteiligung ist die umfassende Information der Öffentlichkeit. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung wird unterschieden zwischen der · organisierten Öffentlichkeit (Arbeitskreis Bewirtschaftungsvorplanung/BVP) - Träger öffentlicher Belange (zuständige Behörden z.B. Untere Wasserbehörde) - Umwelt- und Naturschutzverbände - Wasser- und Abwasserverbände - Landwirtschaftsverbände - Industrie- und Handwerksverbände - Fischereiverbände - Kommunen, Gemeindeämter ...
· nichtorganisierten Öffentlichkeit - Flächeneigentümer, Pächter - jeder interessierte Bürger im Gewässereinzugsgebiet ... Die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung von Maßnahmeprogrammen und Bewirtschaftungsplänen erfolgt im StAUN Rostock mit Beginn der Bewirtschaftungsvorplanung. Dieser Prozess wird in folgende Arbeitsschritte unterteilt:
· Informationsschreiben zur Bewirtschaftungsvorplanung (Arbeitskreis BVP) · Bekanntgabe Termine Gewässerbegehung (Arbeitskreis BVP) · Gewässerbegehung (teilweise Arbeitskreis BVP) · Beratung Ergebnisse Gewässerbegehung (Arbeitskreis BVP) · Übergabe Kartenmaterial (CD: Begehung, Fotos, Defizite) an den Arbeitskreis BVP · Beratung Defizitanalyse und Maßnahmen (Arbeitskreis BVP) · Übergabe Kartenmaterial (CD: Defizitanalyse und Maßnahmen) an den Arbeitskreis BVP · ggf. Machbarkeitsstudien für notwendige Maßnahmen · Termine vor Ort mit Gemeinden, Nutzern und Interessierten · Übergabe der abgestimmten Bewirtschaftungsvorplanung an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Die breite interessierte Öffentlichkeit kann sich jederzeit auf der Internetplattform „Wasser-BLIcK“ (http://www.wasserblick.net) über die laufenden und abgeschlossenen Bewirtschaftungsvorplanungen einen umfassenden Überblick verschaffen und sich aktiv in die Pla-nungsprozesse einbringen.
Ansprechpartnerin für die Bewirtschaftungsvorplanung im StAUN Rostock ist Frau Dr. Ricarda Börner, Tel: 0381 122-2340. Weitere Informationen zum Thema EU-WRRL sind unter folgenden Links erhältlich:
http://www.wrrl-mv.de
http://www.mv-regierung.de/staeun/rostock/
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