AB 75 "Schweinemastanlage Viezen"

Nr.B5  | 26.05.2008  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
 
Amtliche Bekanntmachung nach § 17 Abs. 1a Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Rostock
Gemäß § 17 Abs. 1a Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S.3830), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470) gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock bekannt:
Zur Regelung des Betriebes der Schweinemastanlage Viezen soll eine nachträgliche Anordnung gemäß § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen werden. Es soll angeordnet werden, dass die Abluft aus den Stallgebäuden einer Abluftreinigungsanlage zugeführt wird. Die Nachrüstung kann schrittweise erfolgen.
Die Emissionswerte für die Reinluft sollen weiterhin festgelegt werden.
Der Entwurf der nachträglichen Anordnung kann in der Zeit vom 10.06.2008 bis 09.07.2008 im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock,
montags, mittwochs und donnerstags
in der Zeit von 7.00 – 11.30 und 12.00 – 16.00 Uhr
dienstags
in der Zeit von 7.00 – 11.30 und 12.00 – 17.00 Uhr
und freitags
in der Zeit von 7.00 – 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Von Personen, deren Belange durch die nachträgliche Anordnung berührt werden, sowie Vereinigungen, welche die Anforderungen von § 3 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen, können Einwendungen gegen den Entwurf der nachträglichen Anordnung schriftlich in der Zeit vom 10.06.2008 bis einschließlich 23.07.2008 im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft vorgebracht werden.
Rostock, den 26.05.2008


Hans-Joachim Meier