Schweinemastanlage Neu Schlagsdorf
Nr.B1
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04.02.2008
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StALU WM
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 04. Februar 2008
Die Stubbenrauch & Huning GbR beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastschweinen mit 1.999 Tierplätzen i.V.m. der Errichtung und dem Betrieb eines Güllebehälters mit einem Fassungsvermögen von 2.500 m³ am Standort Neu Schlagsdorf, Gemarkung Neu Schlagsdorf, Flur 1, Flurstücke 112/1, 121 und 154/1.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.7.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
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