Biogasanlage Parum

Nr.B4  | 11.02.2008  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 
B e k a n n t m a c h u n g
nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin
Vom 11. Februar 2008

Gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26. September 2002 (BGBl I S. 3830) in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001) in der derzeit gültigen Fassung gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin bekannt:

Mit Bescheid vom 29.01.2008 wurde der Firma Biogasanlagen Parum GbR mit Sitz in 19243 Dümmer, OT Parum, Fliegenhofer Weg 8, die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Biogasanlage) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird Ihnen, der Biogasanlagen Parum GbR, die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Biogasanlage) mit einer Durchsatzleistung von 88 t/d i.V.m. drei BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 5,55 MW, einem Gärrestelager und einem Güllebehälter in 19243 Dümmer, OT Parum, Gemarkung Parum, Flur 1, Flurstück 86/1 erteilt.

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß die Errichtung und den Betrieb der o.g. Anlage. Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 26. Februar 2008 bis einschließlich 10. März 2008
im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 416, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags-donnerstags von 08.00 bis 15.30 Uhr und
freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.