FFH-Gebiet "Tiergarten Neustrelitz"

Nr.080/07  | 12.04.2007  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

 
Am 12.04.2007 wird im Rathaus von Neustrelitz eine Freiwillige Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg, der Landrätin des Landkreises Mecklenburg-Strelitz, der Stadt Neustrelitz, vertreten durch den Bürgermeister und dem Rehabilitationszentrum Neustrelitz e.V. - Neustrelitzer Werkstätten, vertreten durch die Geschäftsführerin, zum Management des FFH-Gebietes "Tiergarten Neustrelitz" unterzeichnet werden.

Ziel dieser Vereinbarung ist die Sicherung der für den Schutzzweck und die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des Tiergartens Neustrelitz zum Schutz der FFH-Käferart Eremit. Der Eremit oder auch Juchtenkäfer unterliegt als prioritäre Art der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einem europaweiten Schutz. Er besiedelt mit Mulm gefüllte Baumhöhlen und Stammpartien, also bereits zersetztes Holz. Infolgedessen findet der Eremit geeignete Lebensstätten nur in älteren Bäumen, im Tiergarten Neustrelitz größtenteils in Eichen.

Die Durchführung von notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht wird zukünftig nach einem FFH-Managementplan auf der Basis eines hierfür erarbeiteten Fachgutachtens zum Erhalt des Eremitenvorkommens in gegenseitiger Abstimmung mit allen Unterzeichnern der Freiwilligen Vereinbarung erfolgen.

Ziel dieser Vereinbarung ist es auch, für ein kontinuierliches Angebot an geeigneten Brutbäumen mit Großhöhlen einschließlich nachwachsender Baumgenerationen zu sorgen. Neben dem Lebensraum- und Lebensstättenschutz sind außerdem Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit Bestandteil der Freiwilligen Vereinbarung.