Legehennenfarm Bio-Geflügelhof Müritz GmbH, 17248 Krümmel

Nr.B1  | 08.05.2007  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
 
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Die Bio-Geflügelhof Müritz GmbH, Up`m Hoff 1, 17248 Krümmel hat mit Schreiben vom 19.04.2007 beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Legehennenfarm mit 30.000 Hennenplätzen einschließlich der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Maßnahmen:
1. Erdarbeiten
2. Erstellen der Fundamente
3. Erstellen der Bodenplatte
am Standort Lärz im Landkreis Müritz eingereicht.

Die beantragte Genehmigung umfasst den Neubau von zwei Stallgebäuden an der Landstraße von Lärz nach Neu Gaarz zur Legehennenhaltung und zur Produktion von BIO-Eiern. Vorgesehen sind alternative Haltungsverfahren in Form von Boden- und Freilandhaltung.

Der geplante Standort für die Anlage und die Auslaufflächen befinden sich in der Gemeinde Lärz, Gemarkung Gaarz, Flur 2, Flurstücke 36 - 55. Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG i.V.m. Nummer 7.1 a Spalte 1 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im II. Quartal 2007 vorgesehen.

Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen vom 28.05.2007 bis 27.06.2007 im

Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg

während der Dienststunden am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von

8:00 –11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr (dienstags bis 17:00 Uhr, freitags bis 11:30 Uhr)

und zusätzlich im

Amt Röbel/Müritz, Bürgerbüro Rechlin, Müritzstr. 51 in 17238 Rechlin

Montag und Dienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 9:00 - 12:30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist, beginnend am 28.05.2007 und in den ihr nachfolgenden zwei Wochen bis einschließlich 11.07.2007 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt werden, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen werden am Mittwoch, 01.08.2007 ab 10.00 Uhr im Bürgerzentrum Lärz, Rosenstraße 9 in 17248 Lärz und falls erforderlich an den Folgetagen beginnend um 9:00 Uhr erörtert.

Der Erörterungstermin findet auch in Abwesenheit des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gem. § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.