Biogasanlage mit BHKW der Bioenergie Bütow GmbH Co.KG, 17209 Bütow
Nr.B2
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08.05.2007
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StALU MS
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Neubrandenburg nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung / § 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz des Landes-UVP-Gesetzes M V
Die Bioenergie Bütow GmbH & Co. KG, Gutshof 1 in 17209 Bütow, hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf Neubau einer Biogasanlage mit BHKW zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer elektrischen Leistung von 0,5 MW in der Gemarkung Bütow, Flur 1, Flurstücke 42/3 und 42/6 gestellt.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 und 5 in Verbindung mit Nummer 1.4.3 der Anlage 1 des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den o.g. Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden. |
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