Legehennenanlage Erdegut GmbH, 17179 Fürstenhof
Nr.B3
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20.06.2007
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StALU MS
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung gemäß § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung / § 3 Abs. 2 , 2. Halbsatz des Landes-UVP-Gesetzes
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Neubrandenburg
Die Erdegut GmbH, Dorfstraße 15 in 17179 Fürstenhof hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf Genehmigung einer Legehennenanlage mit 19.950 Tierplätzen in der Gemarkung Lupendorf, Flur 2, Flurstück 7/1 gestellt.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
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