A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Die InfraTec 3. Umwelttechnologie GmbH & Co. Heizkraftwerk Betriebs KG, Wulkenziner Straße 8, 17033 Neubrandenburg hat mit Schreiben vom 31.05.2007 beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg (Genehmigungsbehörde) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.12.2006 (BGBl. I S. 3180), für den unbefristeten Einsatz von Ersatzbrennstoff im Heizkraftwerk Demmin einschließlich der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG gestellt. Die Inbetriebnahme soll am 1. Dezember 2007 erfolgen.
Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 8.1 a Sp. 1, Nr. 1.2 a Sp. 2 , Nr. 1.3 Sp. 1 und Nr. 8.2 a, b Sp. 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15.07.2006 (BGBl. I S. 1619), genehmigungsbedürftig und wird hiermit gemäß § 8 der 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), öffentlich bekanntgemacht.
Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen vom 07.08.2007 bis 06.09.2007 im
Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg
während der Dienststunden in der Zeit von
8:00-11:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr (dienstags bis 17:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr)
und zusätzlich in der
Stadtverwaltung Demmin, Bau- und Liegenschaftsamt, Haus 2, Zimmer 111 Am Hanseufer 3, 17109 Demmin
während der Dienststunden
dienstags: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr mittwochs: 8:00-12:00 Uhr donnerstags: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr freitags: 9:00-12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist, beginnend am 07.08.2007, und in den ihr nachfolgenden 2 Wochen bis einschließlich 20.09.2007 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 18.10.2007 ab 10 Uhr im Rathaussaal der Stadtverwaltung Demmin, Markt 1, 17109 Demmin erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Staatliches Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg, 30.07.2007
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