Biogasanlage mit BHKW der Biogas Verwertung Luckow GmbH, 17375 Luckow
Nr.B5
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06.09.2007
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StALU MS
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Neubrandenburg vom 06.09.2007
Die Firma Biogas Verwertung Luckow GmbH in 17375 Luckow, Christiansberger Str. 2 hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit BHKW zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer elektrischen Leistung von 0,5 MW in der Gemarkung Luckow, Flur 4, Flurstücke 5/3, 5/5 und 6/2 gestellt.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
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