Änderung/Erweiterung der Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage am Standort Ballin
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Mit Bescheid vom 14.04.2015 wurde der Saatzucht Steinach GmbH Co. KG eine Genehmigung gemäß § 16 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Der Saatzucht Steinach GmbH & Co. KG, Klockower Str. 11, 17219 Bocksee wird auf Antrag vom 08.08.2012 nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.
Die Änderung/Erweiterung der Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage am Standort Ballin, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MS), Gemarkung Ballin, Flur 1, Flurstücke 12/8, 12/29 und 15 wird genehmigt.
Diese Genehmigung umfasst nachfolgend genannte Anlagenteile/Betriebseinheiten (siehe Lageplan – Bl. 258 der Anlagen zum Bescheid):
- den Rückbau eines Stallgebäudes, eines Treibganges und der vorgelagerten Hofbefestigung.
- den Neubau des Gebäudes Stall 16 – BE 16 (Außenmaße: 129,90 m x 34,46 m), bestehend aus Sanitärtrakt, Flatdeck mit 9.800 Tierplätzen (TP) – 8 x 1.200 TP und 200 Sonderaufzuchtplätzen – und einer zertifizierten einstufigen Abluftreinigungsanlage (ARA) "Dorset Biologischer Combi Abluftwäscher" bestehend aus zwei biologischen Abluftwäschern mit einer Gesamtfläche von 138,69 m² und einem Volumen von 124,82 m³ (Abmessungen: je 10,05 m x 6,9 m x 0,9 m) aus gepackten Kunststofffüllkörpern mit zusätzlichen Tauchfüllkörpern in der Waschwasservorlage zur Abscheidung von Gesamtstaub, Ammoniak und Geruch und nachgeschalteter Tropfenabscheider zur Aerosolabscheidung. Die Berieselung des Filters mit Umlaufwasser erfolgt kontinuierlich. Eine zeitgesteuerte Abschlämmung erfolgt mehrmals täglich (Bl. 391 bis 408 der Anlagen zum Bescheid). Das benötigte Wasser (3.530 m³/a) wird über die öffentliche Wasser-versorgung bereit gestellt. Das aus der ARA anfallende Abschlämmwasser (ca. 1.470 m³/a) wird gemeinsam mit den Gärresten und der Gülle aus dem Flatdeck bis zur Ausbringung in der Lagune (10.000 m³ Fassungsvermögen) zwischengelagert. Der Abluftvolumenstrom beträgt maximal 254.800 m³/h (90 % der Lüfterleistung nach DIN 18910).
- den Neubau eines überdachten Treibweges vom Stall 16 zum Verbinder zwischen Stall 3 und 4.
- die Aufstellung von 2 Futtersilos mit einem Fassungsvermögen von je 13 m³ und 6 Futtersilos mit einem Fassungsvermögen von je 23 m³.
- die Erneuerung der technologischen Ausrüstung und die Auswechselung der Spaltenböden in den Ställen 1 bis 6, 10, 13.2 b und 14 – Eine Änderung der Klimatisierung/Lüftung der vorgenannten Ställe erfolgt nicht.
- die Änderung der Tierplatzbelegung entsprechend der Anlage zum Bescheid Bl. 032.
Danach werden in der Anlage nachfolgend genannte Tierplätze vorhanden sein: - 2.144 TP Sauen (leere und niedertragende Sauen, Sauen im Abferkelbereich) und Eber, 1.210 TP Jungsauen, 9.800 TP Ferkel (Aufzucht)
- die Errichtung einer Kleinkläranlage.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.



