Brecheranlage Deponie Ihlenberg

Nr.B15/15  | 04.05.2015  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 16.03.2015

Die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, beabsichtigt die Änderung ihrer Deponie durch die Errichtung und den Betrieb einer Brech- und Siebanlage für nicht gefährliche Abfälle auf dem Ablagerungsbereich der Deponie Ihlenberg am Standort Ihlenberg 1 in 23923 Selmsdorf, Gemarkung Selmsdorf Dorf, Flur 4, Flurstücke 18; 19; 20; 21; 22; 23; 25; 26; 33; 36; 37; 46; 47; 57 und 58.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Nr. 12.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG ist nicht selbstständig anfechtbar.