Änderung/Erweiterung des Betriebes der genehmigten Molkerei/Käserei am Standort Gemarkung Dargun

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.02/15  | 04.02.2015  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die ZMV Zentralkäserei Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Am Bahndamm 7, 17159 Dargun, hat gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf Genehmigung zur Änderung/Erweiterung des Betriebes der genehmigten Molkerei/Käserei am Standort Gemarkung Dargun, Flur 4, Flurstücke 43/33 und 43/24, gestellt. Die Änderung umfasst insbesondere die Erhöhung der Milchverarbeitungskapazität von 1.200 t auf 1.500 t Milch pro Tag verbunden mit dem Neubau eines Kühl- und Reifelagers für Käse, der Errichtung einer weiteren Raumkälteanlage und von zwei neuen Misch- u. Ausgleichstanks für Abwasser.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c in Verbindung mit Nummer 7.29.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.