Wesentliche Änderung der Milchviehanlage in Alt Sührkow

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zu-letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749 )

Nr.AB-Nr. 04/2015  | 30.01.2015  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Milchhof Alt Sührkow GmbH, Schloßstraße 10, 17166 Alt Sührkow, beabsichtigt in der Gemarkung Alt Sührkow, Flur 9, Flurstücke 47 und 49 die wesentliche Änderung der Milch-viehanlage.

Gegenstand der wesentlichen Änderung ist der Neubau eines Milchviehstalles mit 282 Tier-plätzen, die Einrichtung von 20 Kranken-/Behandlungsplätzen im vorhandenen Anbau am Milchviehstall sowie der Neubau einer Biogasanlage zur ausschließlichen Vergärung von Gülle, bestehend aus Vorgrube, Fermenter, Gärrestlager, Gasspeichersilo, BHKW und Not-fackel mit einer installierten, elektrischen Leistung von 75 kW.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Rostock hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, den 23.01.2015

In Vertretung

Herbert Blindzellner