Wesentliche Änderung der Milchviehanlage in Alt Sührkow
Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zu-letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749 )
Die Milchhof Alt Sührkow GmbH, Schloßstraße 10, 17166 Alt Sührkow, beabsichtigt in der Gemarkung Alt Sührkow, Flur 9, Flurstücke 47 und 49 die wesentliche Änderung der Milch-viehanlage.
Gegenstand der wesentlichen Änderung ist der Neubau eines Milchviehstalles mit 282 Tier-plätzen, die Einrichtung von 20 Kranken-/Behandlungsplätzen im vorhandenen Anbau am Milchviehstall sowie der Neubau einer Biogasanlage zur ausschließlichen Vergärung von Gülle, bestehend aus Vorgrube, Fermenter, Gärrestlager, Gasspeichersilo, BHKW und Not-fackel mit einer installierten, elektrischen Leistung von 75 kW.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Rostock hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, den 23.01.2015
In Vertretung
Herbert Blindzellner



