Freiwillige Vereinbarung zum Naturschutz und Kanutourismus

Nr.PM 02/15  | 21.01.2015  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Gemeinsam mit der Naturparkverwaltung Sternberger Seenland lädt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg zu einem Termin für die Unterzeichnung einer neu gefassten Freiwilligen Vereinbarung zum Naturschutz und Kanutourismus im Einzugsgebiet der Warnow und Mildenitz ein (s. beiliegende Gebietskarte).

Termin ist Freitag, der 23. Januar 2015 um 10 Uhr im Naturparkzentrum in Warin (Am Markt 1).

Die Vereinbarung wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V mit verschiedenen Behörden, Verbänden und Anbietern kanutouristischer Dienstleistungen geschlossen.

Eingeladen sind nicht nur die insgesamt 19 Unterzeichner, sondern auch weitere Partner und Interessenten.

Die erste Freiwillige Vereinbarung wurde 2011 für einen Zeitraum von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption geschlossen. Insbesondere aufgrund des Wechsels von Partnern und auch aufgrund einiger inhaltlicher Änderungen wurde nun eine Neufassung erarbeitet.

Geändert haben sich einige Befahrensregelungen auf der Warnow und Mildenitz. So soll der Abschnitt der Warnow zwischen dem Barniner See und Zaschendorf nicht mehr aktiv als befahrbares Gewässer beworben werden. Grund sind die niedrigen Wasserstände. Durch das Fahren mit Kanus bei sehr niedrigen Wasserständen können Schäden z.B. an den in der Warnow lebenden Fließgewässerarten wie Muscheln sowie am Gewässer selbst auftreten. Nicht mehr beworben werden soll zukünftig ebenfalls der für Wassersportler ohnehin gesperrte Bereich des Naturschutzgebietes „Warnowtal bei Karnin“.

Dafür konnten andererseits zusätzlich Abschnitte von Warnow und Mildenitz mit beidseitiger Befahrbarkeit ausgewiesen werden.

Die Vereinbarung soll erneut für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option einer Verlängerung geschlossen werden.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.

Hintergrund:

Die Freiwillige Vereinbarung mit dem Namen „Naturschutz und Kanusport und –Tourismus in Natura 2000-Gebieten im Naturpark „Sternberger Seenland“ und westlichen Teil des Naturparks „Nossentiner/Schwinzer Heide“ ist eine aus dem Prozess der Managementplanung verschiedener FFH-Gebiete in den Jahren 2008-2011 entwickelte Idee. Sie wurde von den damals beteiligten Partnern erarbeitet. Die Neufassung wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern betroffener Behörden, Vereine und Kanuverleiher vorbereitet.

Ziel der Vereinbarung ist es, die europäischen Naturschutzziele in einem Prozess des gegenseitigen Informationsaustausches und mittels abgestimmter Maßnahmen in die Praxis umzusetzen. Die getroffenen Regelungen sollen dabei zusätzliche rechtliche Normen wie z.B. in Schutzgebietsverordnungen ersetzen.

Bei den inhaltlichen Abstimmungen sind auch die Anforderungen an eine naturschonende touristische Freizeitnutzung der Gewässersysteme sowie deren naturnahe Unterhaltung berücksichtigt worden.

Gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Richtlinie sowie der Europäischen Vogelschutzrichtlinie soll sich der Erhaltungszustand von Vorkommen aus europäischer Sicht besonders zu schützender Tier- und Pflanzenarten sowie verschiedener Lebensraumtypen nicht verschlechtern.

Im vorliegenden Fall sind naturnahe Fließ- und Standgewässer und die Vorkommen der Bachmuschel (Unio crassus) sowie verschiedener Fisch-, Säugetier- und Vogelarten zu sichern.

Die Einhaltung der freiwilligen Vereinbarung sowie deren Auswirkungen auf den Zustand der betroffenen Schutzgebiete und Arten wird kontrolliert und regelmäßig ausgewertet.

Im Ergebnis werden daraus ggf. auch erforderliche Anpassungen entwickelt.

Die freiwillige Vereinbarung ist insofern kein starres Gerüst, sondern soll im gemeinsamen Dialog weiter fortgeschrieben werden.