Auslegung eines Genehmigungsbescheides über die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Windeignungsgebiet Stäbelow

Amtliche Bekanntmachung nach § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB-Nr.: 14/2013  | 14.06.2013  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Auf Antrag der e.n.o. energy GmbH gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg gemäß § 21a der 9. BImSchV bekannt:

Mit Bescheid vom 29.04.2013 wurde der e.n.o. energy GmbH, (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) die Genehmigung zum Errichten und Betreiben einer Windenergieanlage (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1.    Der e.n.o. energy GmbH wird die Genehmigung erteilt, im Eignungsgebiet Stäbelow wie folgt eine Windenergieanlage (WEA) zur Nutzung von Windenergie zu errichten und zu betreiben.

Die Anlage weist folgende Merkmale auf:

Typ

Max. elektr. Leistung

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Funda-menter-höhung

Gesamthöhe

WEA 7

e.n.o. 92-2.2

2,2 MW

123,00 m

92,80 m

1,20 m

170,60 m

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

WEA 7

R: 33304400

H: 5993627

Wilsen

2

110

           

Tabelle 2:Standort der WEA

Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen eine Trafostation, der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der jeweiligen WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

2.    Für die Genehmigung werden Gebühren in Höhe von 8.292,33 € erhoben.

3.    Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

4.    Diese Genehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Unanfechtbarkeit nicht mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen worden ist.

Diese Genehmigung nach § 4 BImSchG schließt gemäß § 13 BImSchG die nach §§ 59 und 72 LBauO M-V erforderliche Baugenehmigung sowie die nach § 40 NatSchG M-V erforderliche Naturschutzgenehmigung ein.

Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 02.07.2013 bis zum 15.07.2013 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock, Zimmer 953,

montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 7:30-11:30 Uhr und 12:00-16:30 Uhr

dienstags                                             in der Zeit von 7:30-11:30 Uhr und 12:00-17:00 Uhr

und freitags                                          in der Zeit von 7:30-12:30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Dienststelle Rostock, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Rostock, den 12.06.2013

Hans-Joachim Meier