Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs ENERCON E101 in dem bestehenden Windeignungsgebiet Altentreptow-West

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734)

Nr.015/13  | 29.04.2013  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid vom 09.04.2013 wurde der Komesker Anlagenbau GmbH, Gültzer Weg 2 in 17091 Tützpatz eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs ENERCON E101 in dem bestehenden Windeignungsgebiet Altentreptow-West erteilt. Der Standort der Windkraftanlage befindet sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemarkung Altentreptow, Flur 1, Flurstück 55.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung kann durch den Adressaten Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann der Adressat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Dieser Widerspruch ist ebenfalls beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Eine Ausfertigung des Bescheides liegt in der Zeit vom 30.04.2013 bis 13.05.2013 im

            Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
            Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

            Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg

            während der Dienststunden in der Zeit von

            7:00 – 11:30 und 12:00 –15:30 Uhr        (Freitag bis 14:00 Uhr)

zur Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.