5 Windkraftanlagen am Standort Parchim - Bekanntmachung nach § 10 Absatz 6 BImSchG - Wegfall des Erörterungstermins
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Vom 30. Januar 2013
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) für das Vorhaben der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock für die Errichtung und den Betrieb von 5 Windenergieanlagen (WEA) im Windeignungsgebiet Parchim
Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist am 04.01.2013 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 12.11.2012 für das o. g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 19.02.2013 entfällt.
Insbesondere gilt diese öffentliche Bekanntmachung gegenüber allen, die Einwendungen zu den ausgelegten Antragsunterlagen erhoben haben.
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.



