14 Windkraftanlagen in Suckow

Nr.B05/12  | 23.02.2012  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

B e k a n n t m a c h u n g

nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma LOSCON Lassowsky Ost-Consult, Charlottenhof 20, in 15848 Beeskow, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von vierzehn Windkraftanlagen, Typ Nordex N100, in Suckow, Gemarkung Suckow, Flur 1, Flurstücke 26, 38, 82, Flur 5, Flurstücke 83, 78, 82, 75, 70, 65, 42, 20, 31 und Flur 6, Flurstücke 32, 45.

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 i.V. mit § 19 (3) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8.11.2011 (BGBl. I S. 2178) in Verbindung mit Nummer 1.6  der Spalte 2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) beantragt.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen sind gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG vom 19.03.2012 bis einschließlich 18.04.2012 zur Einsichtnahme ausgelegt im:

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 08, in 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

Montag bis Donnerstag von 8.00 – 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr

und in der  

Amtsverwaltung Eldenburg Lübz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung,

19386 Lübz, Am Markt 22,

Zimmer 2A-10

Montag und Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr

Dienstag von 8.00 – 17.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr

und zusätzlich in der

Gemeindeverwaltung Suckow

19376 Suckow, Schulweg 3,

Sitzungsraum

Montag bis Freitag von 9.00 – 14.00 Uhr.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG vom 19.03.2012bis einschließlich 02.05.2012 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Auf ausdrückliches Verlangen des Einwenders können Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen die Einwendungen erhoben haben

am  30. Mai 2012 um 9.00 Uhr

im Gemeindezentrum Suckow

19376 Suckow, Schulweg 3

und falls erforderlich an Folgetagen erörtert.

Hierzu sind die einwendenden Personen geladen. Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Schwerin, den 23. Februar 2012

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft