Errichtung einer Anlage zur Haltung von Legehennen

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.AB Nr.03/2012  | 14.02.2012  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Heide-Legehennen GmbH, Hornbruch 6 in 27389 Fintel,plant die Errichtung einer Anlage zur Haltung von insgesamt 39 990 Legehennen am Standort der Gemeinde 18292 Hoppenrade, Gemarkung Striggow, Flur 1, Flurstücke 103 und 104/1.

Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens sind folgende Maßnahmen geplant:

•         Neubau eines Stallgebäudes für Legehennen einschließlich Kaltscharraum , Eierpackraum und Sozialtrakt

•         Neubau einer Zufahrt zum Anlagengelände sowie die Befestigung von Wirtschaftsflächen

•         Aufstellen von Nebenanlagen, die dem Anlagenbetrieb dienen ( Futtersilo, Flüssiggastank)

•         Herrichten von Ausläufen für die Legehennen einschließlich der Einzäunung des gesamten Betriebsgeländes

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, 06.02.2012

Hans-Joachim Meier