Managementplanung für das FFH-Gebiet Alte Elde bei Kuppentin, Fahrenhorst und Bobziner Zuschlag (DE 2538-302)
Unter der Federführung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wird derzeit durch das Planungsbüro Pöyry Deutschland GmbH ein Managementplan für das FFH-Gebiet Alte Elde bei Kuppentin, Fahrenhorst und Bobziner Zuschlag erarbeitet. Eine Auftaktveranstaltung fand am 16. Juni 2011 statt.
Nunmehr liegen die Ergebnisse der Kartierung und Bewertung der im FFH-Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und Arten von europäischer Bedeutung sowie eine Analyse der dort vorhandenen Nutzungen und Planungen vor. Zudem wurde geprüft, ob die aktuelle Situation der Schutzobjekte dem in der FFH-Richtlinie als Ziel formulierten "günstigen Erhaltungszustand" entspricht und hieraus Erhaltungsziele abgeleitet. Die Ergebnisse werden in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am
Mittwoch, 22.02.2012, 16:00 Uhr
im Gemeindezentrum Gallin-Kuppentin
Lange Straße 40a, 19386 Gallin
vorgestellt und diskutiert.
Darüber hinaus wird der Handlungsbedarf zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgezeigt. Hierbei hat die aktive Einbeziehung der am Gebiet interessierten Anwohner und der hier tätigen Flächennutzer einen besonderen Stellenwert.
Die Planung wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Hintergründe:
Angesichts der fortlaufenden Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der ernsthaften Bedrohung der verschiedenen Arten wildlebender Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wurde ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" errichtet. Dieses Netz umfasst die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitate (FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43EWG) ausgewiesenen Besonderen Schutzgebiete (SAC) sowie die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG kodifizierte Fassung) ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete (SPA).
Für die Besonderen Schutzgebiete (SAC) sind nach Artikel 6 Absatz 1 FFH-Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen sowie geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie entsprechen, die im Gebiet vorkommen. Die Erhaltungsmaßnahmen sind gegebenenfalls in eigens aufgestellten Bewirtschaftungsplänen ("Managementplänen") oder integriert in anderen Entwicklungsplänen darzustellen.
In Mecklenburg-Vorpommern wird das Instrument der Managementplanung zur Lösung der Anforderungen, die sich aus der Meldung bzw. Erklärung von Natura 2000-Gebieten ergeben, genutzt. Ziele der Managementplanung sind in ausgewählten Gebieten:
1. die naturschutzfachlichen Erfordernisse aus der Meldung umzusetzen,
2. klare und plausible Regelungen zu schaffen,
3. konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern zu erreichen,
4. Gemeinden und Vorhabensträgern Planungssicherheit zu ermöglichen und
5. Einzelfallprüfungen auf Verträglichkeit zu erleichtern.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern hat das FFH-Gebiet Alte Elde bei Kuppentin, Fahrenhorst und Bobziner Zuschlag als vorrangig zu bearbeitendes Gebiet benannt.
Die Erstellung des Managementplanes erfolgt unter intensiver Information und Konsultation der interessierten Bürger und im FFH-Gebiet tätigen Flächennutzer, um eine Akzeptanz der Gebietsmeldung und des Planes sicherzustellen.