Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Selpin
Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Gut Nustrow GbR in 18195 Selpin beabsichtigt, in der Gemeinde Selpin, Gemarkung Selpin, Flur 2, Flurstücke 112, 115 und 130, eine landwirtschaftliche Biogasanlage zu errichten und zu betreiben.
Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter mit Gasspeicher, einem Nachgärer mit Gasspeicher, einem Gärrestlager mit Gasspeicher und einem Gaslager. Das zur Anlage gehörende Blockheizkraftwerk hat eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1.243 kW. Für die Erzeugung von Biogas werden Schweinegülle, Dung und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummern 1.3.2 und 9.1.4 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, d. 06.01.2012
Hans-Joachim Meier



