Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Lalendorf
Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Aalberts Krap GmbH in 18279 Lalendorf beabsichtigt, in der Gemeinde Lalendorf, Gemarkung Schlieffenberg, Flur 1, Flurstücke 42/1 und 42/2, eine landwirtschaftliche Biogasanlage zu erweitern.
Die Erweiterung der Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter mit Gasspeicher, einem Gärrestlager mit Gasspeicher und einer Gärresttrocknung. Die zur Erweiterung der Anlage gehörenden beiden Blockheizkraftwerke haben eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,13 MW. Für die Erzeugung von Biogas werden Rindergülle, Dung und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, d. 03.01.2012
Hans-Joachim Meier



