Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz Schweinemastanlage Dessin

Nr.B02/12  | 10.01.2012  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

B e k a n n t m a c h u n g

nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Gut Kobrow GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Errichtung und den Betrieb einer Schweinemastanlage mit 6.720 Tierplätzen i.V.m. einer Biogasanlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung < 2 MW sowie einer Gärrestlagerung von 16.344 mģ in Dessin, Gemarkung Dessin, Flur 2, Flurstücke 29, 33 und 34.

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 8des Gesetzes vom 8.11.2011 (BGBl. I S. 2178) in Verbindung mit den Nummer 7.1 g der Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach 7.7.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 06.10.2011 (BGBl. I S. 1986) der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Antrag und die Antragsunterlagen sind gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG vom 30.01.2012 bis einschließlich 29.02.2012 zur Einsichtnahme ausgelegt im:

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 08, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

Montag-Donnerstag von 07.30 -16.30 Uhr und Freitag von 08.00 -12.00 Uhr

und im

Amt Sternberger Seenlandschaft, Bauverwaltung,

19406 Sternberg, Am Markt 3

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 07.00-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr, Dienstag von 07.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr und Freitag von 07.00-12.00 Uhr.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG vom 30.01.2012bis einschließlich 14.03.2012 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Auf ausdrückliches Verlangen des Einwenders können Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen die Einwendungen erhoben haben

am 08. Mai 2012 um 09.00 Uhr

im Saal des Fördervereins "Sternberger Seenplatte" e.V.

19406 Kobrow II, Dorfstraße 10

und falls erforderlich an Folgetagen, erörtert.

Hierzu sind die einwendenden Personen geladen. Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Schwerin, den 10. Januar 2012

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft