Biogasanlage Presek

Nr.B40  | 16.12.2011  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 16. Dezember 2011

Die SH Biogaserzeugung GmbH & Co KG, Hülseburger Straße 1, 19230 Hülseburg/OT Presek, beantragt die wesentliche Änderung einer Biogasanlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 3.321 kW am Standort 19230 Hülseburg/OT Presek,Gemarkung Hülseburg, Flur 6, Flurstücke 31/1 und 31/2.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.