Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) zur energetischen Nutzung und zur Wärmenutzung von Biogas mit einer elektrischen Leistung von 0,527 MWel., einer thermischen Leistung von 0,604 MWth und einer Feuerungswärmeleistung von 1,302 MWFWL am Standort in 17258 Feldberger Seenlandschaft/OT Fürstenhagen
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 12.12.2011
Die Bioenergie Fürstenhagen GmbH & Co. KG, Milchstraße, 17258 Feldberger Seenlandschaft, hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) zur energetischen Nutzung und zur Wärmenutzung von Biogas mit einer elektrischen Leistung von 0,527 MWel., einer thermischen Leistung von 0,604 MWth und einer Feuerungswärmeleistung von 1,302 MWFWL am Standort in 17258 Feldberger Seenlandschaft/OT Fürstenhagen, Gemarkung Conow, Flur 5, Flurstück 47/8 gestellt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.