Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet bei Beggerow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 G zur Änderung des Energiesteuer- und des StromsteuerG v. 01.03.2011 (BGBl. I S 282)
Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 G zur Änderung des Energiesteuer- und des StromsteuerG v. 01.03.2011 (BGBl. I S 282), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G 050/2011 vom 18.11.2011 wurde der Regenerativen Energien Beggerow GmbH, Dorfstraße 34, 17111 Beggerow, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet bei Beggerow erteilt. Die Standorte der Windkraftanlagen befinden sich in der Gemarkung Beggerow Flur 1 Flurstück 15, Flur 3 Flurstücke 14, 15 und 17, sowie in der Gemarkung Glendelin Flur 1 Flurstücke 56, 81 und 83.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung kann durch den Antragsteller Klage erhoben werden. Die Klage ist beim
Verwaltungsgericht Greifswald
Domstraße 7
17489 Greifswald
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Dieser Widerspruch ist beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Eine Ausfertigung des Bescheides liegt in der Zeit vom 06.12.2011 bis 19.12.2011 im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg
während der Dienstzeit von
08:00 – 11:30 und 13:00 –16:30 Uhr (Freitag bis 14:00 Uhr)
im Zimmer 409 (4. Etage)
zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.



