Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Loickenzin in 17087 Altentreptow im Landkreis Demmin

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) nach § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) vom 11.04.2011

Nr.022/11  | 11.04.2011  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 des BImSchG und § 21 a der 9. BImSchV gibt das StALU MS bekannt:

Der Firma Komesker Anlagenbau GmbH, Gültzer Weg 2 in 17091 Tützpatz wurde mit Bescheid vom 23.03.2011 die Neugenehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, auf der Grundstücksfläche in 17087 Altentreptow, Ortsteil Loickenzin, Gemarkung Loickenzin, Flur 1, Flurstück 66 eine Windkraftanlage nach Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV – Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern – zu errichten und zu betreiben.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Enercon E-82 E 2 mit 108 m Nabenhöhe, 82 m Rotordurchmesser, 149 m Gesamthöhe und 2,3 MW Leistung auf dem o.g. Grundstück

Für das beantragte Vorhaben war keine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen, da bei Windkraftanlagen die Vorprüfungspflicht erst ab 3 Windkraftanlagen eröffnet ist.

Die erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlagen wurde mit im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen verbunden mit folgendem verfügenden Teil:

Der Antrag der Komesker Anlagenbau GmbH, Gültzer Weg 2 in 17091 Tützpatz, zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Enercon E-82 E2, mit einer Nennleistung von 2,3 MW, Nabenhöhe 108 m und einem Rotordurchmesser von 82 m sowie der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich der Nebeneinrichtungen (Übergabestationen, Zuwegungen, Datenleitungen und elektrischen Verkabelungen) in dem bestehenden Windeignungsgebiet "Altentreptow-West" wird genehmigt. Der Standort der WKA befindet sich im Landkreis Demmin, Gemarkung Loickenzin, Flur 1, Flurstück 66, RW 45.79.743 und HW 59.53.666.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim StALU Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim StALU Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Auslegung

Eine Ausfertigung des Bescheides und seiner Begründung liegt zwei Wochen vom 12. April bis einschließlich 26. April 2011 im StALU Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße 4 in 17036 Neubrandenburg zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer (0395) 76122-413 wird nach Möglichkeit gebeten.

Hinweis

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekannt gegeben. Die Widerspruchsfrist endet mit Ablauf des 26. Mai 2011.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte