Errichtung und Betrieb einer Sauenanlage am Standort Klockenhagen, Ortsteil Borg durch die Hartmann und Partner Agrargesellschaft mbH & Co.KG

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Nr.B 80  | 21.02.2011  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Hartmann und Partner Agrargesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Sauenanlage mit einer Kapazität von 748 Sauen- und Jungsauenplätzen sowie 2.100 Ferkelaufzuchtplätzen am Standort Klockenhagen, Ortsteil Borg, Gemarkung Klockenhagen, Flur 2, Flurstück 104/31 und Gemarkung Borg, Flur 1, Flurstücke 33/7, 33/9 und 33/11 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach

§ 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.8.3 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163), durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.