Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Mühlengeez

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.AB Nr. 12/2010  | 15.11.2010  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die DT Biogas GmbH & Co. KG Mühlengeez, Barßeler Str. 65 in 26169 Friesoythe beabsichtigt in der Gemeinde Gülzow – Prüzen, Gemarkung Mühlengeez, Flur 3, Flurstücke 23/13, eine landwirtschaftliche Biogasanlage zu errichten und zu betreiben.

Die Biogasanlage besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter und einem Gärrestspeicher, jeweils mit integriertem Gasspeicher. Für die Erzeugung von Biogas werden Rindergülle sowie nachwachsende Rohstoffe zum Einsatz kommen. Das zur Anlage gehörende Blockheizkraftwerk hat eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,5 MW.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, d. 15.11.2010

Hans-Joachim Meier