Wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage als Nebenanlage der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch nach Nr. 7.32 Spalte 1 der 4. BImSchV in der Gemarkung Klatzow, Flur 1, Flurstücke 88/1, 87/2, 88, 89, 90 im Landkreis Demmin und Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Tollense.

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit §§ 9 und 10 der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) sowie gemäß § 124e des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)

Nr.039/10  | 22.11.2010  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Dienststelle Neubrandenburg, vom 22.11.2010

Die Humana Milchindustrie GmbH mit Sitz in Altentreptow, Heidbergtrift 1, stellte mit Schreiben vom 30.03.2010 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung ihrer Abwasserbehandlungsanlage als Nebenanlage ihrer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch nach Nr. 7.32 Spalte 1 der 4. BImSchV in der Gemarkung Klatzow, Flur 1, Flurstücke 88/1, 87/2, 88, 89, 90, Landkreis Demmin, und einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Tollense.

Die Anträge und die Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden vom

30. November 2010 bis einschließlich 29. Dezember 2010

an folgenden Orten zur Einsichtnahme ausgelegt:

                        im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seen-

                        platte (StALU MS), Helmut- Just- Str. 04, 17036 Neubrandenburg

                        Mo, Di, Mi, Do              von 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

                        Fr                                 von 09:00 – 11:30 Uhr

                        im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstr. 01, 17087 Altentreptow

                        Mo, Do                         von 9:00 - 16:00 Uhr

                        Di                                 von 7:00 - 18:00 Uhr

                        Fr                                 von 9:00 - 12:00 Uhr

Einwendungen gegen die Vorhaben können schriftlich in der Zeit vom 30. November 2010 bis einschließlich 12. Januar 2011 in den o.g. Ämtern vorgebracht werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragssteller sowie den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf ausdrückliches Verlangen des Einwenders können sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen werden auf Grund einer Ermessensentscheidung des StALU MS nach § 10 Abs. 6 BImSchG

                 am Dienstag, dem 01. Februar 2011, ab 9.30 Uhr

im StALU MS, Dienststelle Neubrandenburg, Beratungsraum - 9. Etage, erörtert.

Der Erörterungstermin findet auch in Abwesenheit des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.