Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit einem Blockheizkraftwerk zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer elektrischen Leistung von 500 kWel. sowie einer Feuerungswärmeleistung 1,413 MWFWL am Standort 17237 Watzkendorf

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.023/10  | 22.09.2010  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Der Landwirtschaftsbetrieb Johannes Dierks, 17237 Blankensee OT Watzkendorf, Hauptstraße 37, hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einem Blockheizkraftwerk zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer elektrischen Leistung von 500 kWel. sowie einer Feuerungswärmeleistung 1,413 MWFWL am Standort 17237 Watzkendorf, Hauptstraße 37, Gemarkung Watzkendorf, Flur 1, Flurstück 241, gestellt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c (1) Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 und 9.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.