Errichtung und Betrieb einer Legehennenanlage mit 24.000 Tierplätzen am Standort Lupendorf

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.022/10  | 14.09.2010  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Biohof Wehner GmbH, Dorfstraße 15, 17179 Fürstenhof, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Legehennenanlage mit 24.000 Tierplätzen am Standort Lupendorf, Gemarkung Lupendorf, Flur 2, Flurstücke 7/2, 10/1, 11/1, 12/1, 14/1, 55/4 und 55/8.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.1.3 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Neubrandenburg, den 14. September 2010