Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Börgerende – Börgerende I Rep
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der WIND-projekt GmbH & Co. 63. Betriebs-KG (Am Strom 1-4, 18119 Rostock) mit Bescheid vom 28.09.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei WEA in der Gemarkung Rethwisch erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 30.01.2026 (Posteingang: 03.02.2026) wird der WIND-projekt GmbH & Co. 63. Betriebs-KG die Genehmigung erteilt, wie folgt zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
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ID |
Typ |
Nenn-leistung [MW] |
Naben-höhe [m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe über Grund [m] |
max. Gesamt-höhe über NHN [m] |
Schallleis-tungspegel Le, max * [dB(A)] |
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1280-01 |
Enercon E160 EP5 E3 R1 |
5,56 |
139,98 |
160,0 |
219,98 |
230,03 |
tags: 108,5 nachts: 108,5 |
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1280-02 |
Enercon E160 EP5 E3 R1 |
5,56 |
139,98 |
160,0 |
219,98 |
230,38 |
tags: 108,5 nachts: 108,5 |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Die WEA werden an folgendem Standort genehmigt:
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ID |
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33 |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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1280-01 |
R: 33299317 |
H: 6004755 |
Rethwisch |
1 |
3/2 |
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1280-02 |
R: 33299515 |
H: 6005088 |
Rethwisch |
1 |
3/2 |
Tabelle 2: Standorte der WEA
Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
Die in Anlage 1 aufgeführten Antragsunterlagen (AU) sind Bestandteil der Genehmigung.
Die WEA sind mit allen Nebeneinrichtungen entsprechend den unter Anlage 1 genannten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit sich aus den nachstehenden Auflagen nichts Abweichendes ergibt.
- Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
IO Nienhagen, Waldstraße 4 41 dB (A)
IO Nienhagen, Am Beiksoll 11 35 dB (A)
IO Nienhagen, Doberaner Straße 46a 40 dB (A)
IO Börgerende-Rethwisch, Nienhäger Straße 10 40 dB (A)
IO Börgerende-Rethwisch, Pappelhof 18 40 dB (A)
IO Börgerende-Rethwisch, Pierkoppel 23b 37 dB (A)
IO Börgerende-Rethwisch, Campingplatz Deichstraße 36 dB (A)
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 6.1 bis 6.3, 6.4 bis 6.6, 6.8 bis 6.9, 6.7, 6.11 bis 6.12, 6.13 bis 6.18, 6.19 bis 6.31, 6.32 bis 6.44, 6.45 bis 6.48, 6.49, 6.50 und 6.51 sowie 6.52 bis 6.69 wird angeordnet.
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 10.2031 der bestimmungsgemäße Betrieb der jeweiligen Anlage aufgenommen worden ist. Dazu ist der Hinweis Nr. 1 zu dem Erlöschen der nach § 13 BImSchG einkonzentrierten Genehmigungen zu beachten.
- Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 29.10.2026 bis einschließlich 11.11.2026 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867545).
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstraße 1, 18055 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann stattdessen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt werden und begründet werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald.



