Wesentliche Änderung der Biogasanlage Torgelow
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV Veröffentlichung der Änderungsgenehmigung
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das StALU MS bekannt:
Mit Bescheid ÄG 040/26 vom 14.10.2026 (Az. StALU MS 52-571/1554-2/2025), wurde der Biomethan Produktion Torgelow GmbH, An den Eichen 1, 16515 Oranienburg eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 8.6.3.1 (E, G), 1.16 (V), 9.1.1.2 (V) und 9.36 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1.1 Entscheidungsumfang
Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung der vorhandenen Biogaserzeugungsanlage mit Biogasaufbereitung (Einspeisekapazität: 700 Nm³/h) am Standort 17358 Torgelow, Robert-Bosch-Straße 1, Gemarkung Torgelow, Flur 12, Flurstück 4/53.
Die Biogasanlage dient nach der Änderung unverändert der Erzeugung von insgesamt 11,6 Mio. Nm³/a Rohbiogas bei einer Biogaslagermenge von maximal 75.816 kg (nach der 12. BImSchV) in der Anlage.
1.2 Entscheidungsinhalt
Diese Änderungsgenehmigung beinhaltet im Einzelnen:
- Die Gesamtinputmenge wird auf 61.500 t/a (= 168 t/d) reduziert. Der Gesamtinput setzt sich zukünftig aus nachwachsenden Rohstoffen, Zuckerrübenpressschnitzel als Reststoff aus der Zuckerproduktion und 15.000 t/a Hühnertrockenkot zusammen.
- Umnutzung einer bestehenden Lagerhalle zur Zwischenlagerung von Hühnertrockenkot und separierten Gärresten und Errichtung eines Biofilters zur Reinigung der Abluft aus der Halle
- Verkleinerung der Lagerfläche für feste Gärreste am Separator auf 16 m²
- Änderung der Größe der Biogasspeicher über den Behältern der Biogasanlage mit zukünftig je 3.368 m³ über den Fermentern I + II, je 1.768 m³ über den Nachgärern I + II je 9.138 m³ und über den Gärreststofflagern I + II je 9.138 m³ ohne technische Änderung
Aufgrund des Einsatzes von Hühnertrockenkot zur Biogaserzeugung im Umfang von 15.000 t/a ist die Biogasanlage bei einem Gesamtinput von 168 t/d zukünftig auch nach der Nr. 8.6.3.1 (E, G) der Anlage 1 der 4. BImSchV eingestuft.
1.3 Eingeschlossene Entscheidungen
Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) ein.
Dem Antrag gemäß § 67 (1) und (2) LBauO M-V auf Abweichung von der gemäß § 6 LBauO M-V erforderlichen Freihaltung der Abstandsflächen vor dem geplanten Biofilter und der überdachten Lagerhalle (Überlagerung von Abstandsflächen) wird zugestimmt.
1.4 Entscheidungsunterlagen
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen entsprechend §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4d und 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
- Antragsunterlagen nach § 16 BImSchG Bl. 001 – 319
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Für den Bescheid gilt folgende
2 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Hinweis auf BVT-Merkblatt
Ein BVT-Merkblatt (Best available technique reference dokument - BREF) liegt bisher nicht vor.
3 Auslegung des Bescheids
Der Änderungsgenehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 03.11.2026 (erster Tag) bis einschließlich 16.11.2026 (letzter Tag) unterhalb dieser Bekanntmachung einsehbar.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 520) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



